Finanzierung verstehen

Wie Elternbeiträge, Spenden und Geschwisterrabatte unsere Gemeinschaft stärken

Häufige Fragen

Wie hoch ist der monatliche Elternbeitrag?

Als staatlich anerkannte Ersatzschule erhalten wir den "Löwenanteil" (etwa 70 - 80 %) als Zuschuss vom Land NRW. Die Differenz wird über monatliche Elternbeiträge eingenommen. Die Investition für einen Schulplatz liegt damit bei mindestens 200 € monatlich pro Kind inklusive Ganztag sowie Lernmittel, Material- und Ausflugsgeld. Die Kinder brauchen keinen (!) Schulranzen.

Wir sehen uns als Solidargemeinschaft. Daher bitten wir finanzstärkere Familien, freiwillig einen höheren Beitrag zu leisten, um bei Bedarf Ermäßigung für Geschwister oder besondere pädagogische Angebote finanzieren zu können. Jeder Betrag über die 200 € monatlich hinaus wird als Spende ausgewiesen und ist damit steuerlich absetzbar. Auf die Erbringung von Einkommensnachweisen wollen wir gerne verzichten.

Gibt es Geschwisterermäßigung?

Ja, Geschwisterkinder können bei Bedarf auf Antrag Ermäßigung erhalten. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen vom Schulbesuch ausgeschlossen sein. Im vertraulichen, persönlichen Gespräch finden wir individuelle Lösungen.

Wie viel kosten Frühstück und Mittagessen?

Unsere Schule lebt einen ganzheitlichen Ansatz, zu dem auch Gesundheit und Ernährung gehören. Die Kinder können morgens ab 7:45 Uhr mit einem 1. Frühstück in den Tag starten. Um 10:30 Uhr beginnt das 2. Frühstück, um 13 Uhr gibt es Mittagessen. Wasser und Tee stehen ganztägig zur Verfügung - die Kinder brauchen nur eine eigene Trinkflasche.

Frühstück und Mittagessen sind vegetarisch und werden vor Ort frisch zubereitet. Wir achten auf möglichst regionale oder aus biologischem Anbau stammende Zutaten. Zum Frühstück gehören täglich ein Buffet mit Obst und gemüsesticks, Müsli und Brot etc., zum Mittagessen gibt es ein Salatbuffet und Nachtisch. Die Kosten für die Verpflegung werden aufs Jahr gerechnet und betragen pro Monat 110 €.

Verpflegungskosten können bei nachweislich geringem Einkommen über BuT-Leistungen (nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz) von den zuständigen Stellen (Jobcenter, Kinderzuschlag, Wohngeld) übernommen werden. Bei der Antragstellung helfen wir gern.

Ja, Spenden sowohl an den Träger- als auch an den Förderverein sind aufgrund der Gemeinnützigkeit steuerlich absetzbar. Vielen Dank in Voraus!

Verein zur Förderung der Leonardoschule Solingen e.V.: IBAN: DE74 3425 0000 1000 1362 08, BIC: SOLSDE33XXX

Sind Spenden steuerlich absetzbar?
Wofür braucht es eine Bürgschaft zum Schulstart?

Das Land NRW ist das einzige Bundesland, dass sofort ab Schulstart Zuschüsse zahlt (statt erst nach drei Jahren "Wartefrist", die durch Kredite überbrückt werden müssen). Dafür sind die Genehmigungsvoraussetzungen höher.

Um die Schulgenehmigung zu erhalten, muss der Schulträger den "Nachweis zur Erbringung der Eigenleistung der ersten drei Schulbetriebsjahre" vorlegen. Das heißt: Die Eltern bürgen vorab, dass sie ihren Elternbeitrag regelmäßig leisten werden.

Die Summe von rund 85.000 € wird als Gesamtbürgschaft von der GLS Bank Bochum für 2% Kostendeckungsumlage zur Verfügung gestellt und durch Kleinbürgschaften von maximal 3000 € von den Eltern (oder Großeltern u.a.) abgesichert. Die Bürgschaft wird nur im Falle der Genehmigung wirksam und verfällt automatisch nach Ablauf der Frist von 2 Jahren und 5 Monaten zum 31.12.2028.

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Der Betrieb einer Ganztagsschule kostet:

  • Personalkosten für Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter, Honorarkräfte, FSJ, Küche, Verwaltung, Hauswirtschaft und Reinigung

  • Miete und Mietnebenkosten sowie Energie und Heizung

  • Sachkosten aller Art wie Mobiliar, Ausstattung, Büromaterial, technische Geräte,...

  • Trägerkosten wie Versicherungen, Buchhaltung und Jahresabschluss, Verwendungsnachweise gegenüber dem Land NRW, Geschäftsführung, Kreditzinsen, Rücklagen

Für den Schulbetrieb zahlt das Land NRW einen Zuschuss von 85% dessen, was Regelschulen pro Schüler erhalten. Für die Ganztagsbetreuung liegt der Zuschuss bei 74%. Hinzu kommen die Trägerkosten, die zu 100% in Eigenleistung gezahlt werden (werden bei den Regelschulen von Stadt oder Gemeinde übernommen).

Die nicht-refinanzierten Kosten werden auf die Eltern umgelegt und beziffern sich für das Schuljahr 2026/27 auf rund 200 € monatlich pro Schulplatz. Hinzu kommen die Kosten der Verpflegung.

Kontakt

Father holds his young daughter outdoors
Father holds his young daughter outdoors

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne frühzeitig an uns.